Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die vor einer Prüfungskommission nach den Bestimmungen der §§ 68 und 70 NÖ JG und dieser Verordnung mit Erfolg abgelegte Prüfung hat im ganzen Lande Niederösterreich Gültigkeit.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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