(1) Was wird gefördert?
Das Land fördert die Errichtung und Führung von Jugend- und Schülermedien im Feld der außerschulischen Jugenderziehung. |
(2) Wer kann eine Förderung erhalten?
Jeder Medieninhaber eines Jugend- oder Schülermediums mit dem Sitz in Niederösterreich. Die grundlegende Richtung des Mediums im Sinne des Mediengesetzes muß Jugendanliegen zum Gegenstand haben. Das Medium darf nicht vorwiegend kommerziell betrieben werden. |
(3) Woraus besteht die Förderung?
Als Förderungsmaßnahmen kommen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel in Betracht: | ||||||||||
– | das Überlassen von Gegenständen für die Herstellung der Zeitung, wie insbesondere Vervielfältigungsgeräte, | |||||||||
– | Inserate, finanzielle Beiträge. |
(4) Was ist sonst noch für die Erlangung der Förderung notwendig?
Die Förderungswerber müssen die Bestimmungen des Mediengesetzes beachten. Wenn sie gegen diese Bestimmungen verstoßen, ist die Förderung zurückzunehmen. |
(5) Wo ist die Förderung zu beantragen?
Das Förderungsansuchen ist formlos an das Amt der NÖ Landesregierung zu richten. |
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