Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die von den Gemeinden Asparn an der Zaya, Fallbach und Gnadendorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Oberes Zayatal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 83 NÖ 1 GVV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 83 NÖ 1 GVV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 83 NÖ 1 GVV