Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
In Kraft seit 30.06.2022 bis 14.12.2022
0 Kommentare zu § 82 NÖ 1 GVV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 82 NÖ 1 GVV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 82 NÖ 1 GVV