Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Allhartsberg, Kematen an der Ybbs und Sonntagberg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Allhartsberg – Kematen an der Ybbs – Sonntagberg” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1991 wirksam.Die von den Gemeinden Allhartsberg, Kematen an der Ybbs und Sonntagberg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Allhartsberg – Kematen an der Ybbs – Sonntagberg” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1991 wirksam.
(2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 18. Oktober 2018 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2019 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 18. Oktober 2018 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2019 wirksam.
(3)Absatz 3Der Beitritt der Gemeinde Neuhofen an der Ybbs sowie die von der Verbandsversammlung am 24. Mai 2023 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 6 Abs. 1, 13, 15 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2023 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Neuhofen an der Ybbs sowie die von der Verbandsversammlung am 24. Mai 2023 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 6 Absatz eins,, 13, 15 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2023 wirksam.
In Kraft seit 22.12.2023 bis 31.12.9999
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