Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Ebreichsdorf und Seibersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Ebreichsdorf-Seibersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.Die von den Gemeinden Ebreichsdorf und Seibersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Ebreichsdorf-Seibersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
(2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 28. Juni 1995 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 28. Juni 1995 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.
(3)Absatz 3Der Beitritt der Gemeinde Hof am Leithaberge sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 29. Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 11 und 15) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2023 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Hof am Leithaberge sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 29. Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 11 und 15) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2023 wirksam.
(4)Absatz 4Der Beitritt der Gemeinde Pottendorf sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 29. Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 11 und 15) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2024 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Pottendorf sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 29. Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2,, 11 und 15) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2024 wirksam.
In Kraft seit 29.08.2024 bis 31.12.9999
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