§ 56 NÖ 1 GVV Gemeindeverband Abwasserbeseitigung Raum Bad Vöslau

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
  1. (1)Absatz einsDer Beitritt der Gemeinden Berndorf, Furth an der Triesting, Hernstein, Pottenstein, Schönau an der Triesting und Weissenbach an der Triesting sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1990 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 5, § 6 Abs. 1 und 3 bis 6, § 7 Abs. 1, 2 und 4, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2 und 4, § 10 Abs. 1, § 11, § 12 Abs. 2, 3 und 7, § 13 Abs. 1 und 2, § 14 (neu), § 15 (neu) Abs. 4, § 17 (neu), § 18 (neu) Abs. 1, 3 und 4 und § 20 (neu) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1991 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Berndorf, Furth an der Triesting, Hernstein, Pottenstein, Schönau an der Triesting und Weissenbach an der Triesting sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1990 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 5,, Paragraph 6, Absatz eins und 3 bis 6, Paragraph 7, Absatz eins,, 2 und 4, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraph 9, Absatz 2 und 4, Paragraph 10, Absatz eins,, Paragraph 11,, Paragraph 12, Absatz 2,, 3 und 7, Paragraph 13, Absatz eins und 2, Paragraph 14, (neu), Paragraph 15, (neu) Absatz 4,, Paragraph 17, (neu), Paragraph 18, (neu) Absatz eins,, 3 und 4 und Paragraph 20, (neu) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 2 und Abs. 7, § 13 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2003 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 12, Absatz 2 und Absatz 7,, Paragraph 13, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2003 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 3 Abs. 1 und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2006 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 3, Absatz eins und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2006 wirksam.
  4. (4)Absatz 4Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 29. März 2011 beschlossene Satzungsänderung (§ 3 Abs.1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 29. März 2011 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 3, Absatz ,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.
  5. (5)Absatz 5Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 14. November 2013 beschlossene Satzungsänderung (§ 3 Abs.1 und § 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2014 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 14. November 2013 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 3, Absatz und Paragraph 12, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2014 wirksam.
  6. (6)Absatz 6Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 21. März 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 3, 5, 6, 12 und 20) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2024 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 21. März 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 3,, 5, 6, 12 und 20) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2024 wirksam.
In Kraft seit 29.08.2024 bis 31.12.9999
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