(1) Der Beitritt der Gemeinden Berndorf, Furth an der Triesting, Hernstein, Pottenstein, Schönau an der Triesting und Weissenbach an der Triesting sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1990 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 5, § 6 Abs. 1 und 3 bis 6, § 7 Abs. 1, 2 und 4, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2 und 4, § 10 Abs. 1, § 11, § 12 Abs. 2, 3 und 7, § 13 Abs. 1 und 2, § 14 (neu), § 15 (neu) Abs. 4, § 17 (neu), § 18 (neu) Abs. 1, 3 und 4 und § 20 (neu) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1991 wirksam.
(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 2 und Abs. 7, § 13 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2003 wirksam.
(3) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 3 Abs. 1 und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2006 wirksam.
(4) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 29. März 2011 beschlossene Satzungsänderung (§ 3 Abs.1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.
(5) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 14. November 2013 beschlossene Satzungsänderung (§ 3 Abs.1 und § 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2014 wirksam.
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