§ 54 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Pielachtal

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.02.2026
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Frankenfels, Kirchberg an der Pielach, Loich, Puchenstuben und Schwarzenbach an der Pielach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Kirchberg an der Pielach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.Die von den Gemeinden Frankenfels, Kirchberg an der Pielach, Loich, Puchenstuben und Schwarzenbach an der Pielach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Kirchberg an der Pielach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinden Hofstetten-Grünau, Rabenstein an der Pielach und Weinburg sowie die von der Verbandsversammlung am 28. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 5, 6, 9, 12, 13, 14 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2023 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Hofstetten-Grünau, Rabenstein an der Pielach und Weinburg sowie die von der Verbandsversammlung am 28. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 5, 6, 9, 12, 13, 14 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2023 wirksam.
In Kraft seit 23.12.2025 bis 31.12.9999
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