(1) Die von den Gemeinden Breitenfurt und Laab im Walde beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Breitenfurt – Laab” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1990 wirksam.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 10. Oktober 2005 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2006 wirksam.
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