(1) Die von den Gemeinden Ruprechtshofen und St. Leonhard am Forst beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Ruprechtshofen-St. Leonhard am Forst” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1997 wirksam.
(3) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 28. März 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 10 und 11) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2000 wirksam.
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