§ 148 NÖ 1 GVV Musikschulverband Dunkelsteinerwald der Gemeinden Neidling, Karlstetten, Schönbühel-Aggsbach und Dunkelsteinerwald

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die von den Gemeinden Neidling, Karlstetten, Dunkelsteinerwald und Schönbühel-Aggsbach beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Dunkelsteinerwald der Gemeinden Neidling, Karlstetten, Schönbühel-Aggsbach und Dunkelsteinerwald” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2001 wirksam.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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