§ 145 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Vitis

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Die von den Gemeinden Allentsteig, Echsenbach, Hirschbach, Schwarzenau, Vitis, Waidhofen an der Thaya-Land und Windigsteig beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Vitis” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Göpfritz an der Wild und die von der Verbandsversammlung am 25. Oktober 2002 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2003 wirksam.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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