Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.03.2025
(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Allentsteig, Echsenbach, Hirschbach, Schwarzenau, Vitis, Waidhofen an der Thaya-Land und Windigsteig beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Vitis” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.Die von den Gemeinden Allentsteig, Echsenbach, Hirschbach, Schwarzenau, Vitis, Waidhofen an der Thaya-Land und Windigsteig beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Vitis” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
(2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Göpfritz an der Wild und die von der Verbandsversammlung am 25. Oktober 2002 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2003 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Göpfritz an der Wild und die von der Verbandsversammlung am 25. Oktober 2002 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2003 wirksam.
(3)Absatz 3Der Beitritt der Gemeinden Dietmanns und Groß-Siegharts sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 28. Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 5, 6, 7, 11, 12, 15 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2024 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Dietmanns und Groß-Siegharts sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 28. Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2,, 5, 6, 7, 11, 12, 15 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2024 wirksam.
In Kraft seit 20.12.2024 bis 31.12.9999
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