§ 143 NÖ 1 GVV Musikschulverband Paudorf-Gedersdorf

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

(1) Die von den Gemeinden Paudorf, Gedersdorf und Inzersdorf-Getzersdorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Paudorf-Gedersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Furth bei Göttweig und die von der Verbandsversammlung am 27. März 2003 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2004 wirksam.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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