(1) Die von den Gemeinden Dobersberg, Gastern, Karlstein an der Thaya, Kautzen, Thaya und Waldkirchen an der Thaya beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Thayaland” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Pfaffenschlag bei Waidhofen an der Thaya sowie die von der Verbandsversammlung am 9. Juli 2012 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1 und 4, § 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2013 wirksam.
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