§ 140 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.08.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Pyhra, Michelbach und Stössing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.Die von den Gemeinden Pyhra, Michelbach und Stössing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 14. September 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 14. September 2001 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.
  3. (23)Absatz 23Die von der Verbandsversammlung am 143. September 2001April 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1§ 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mitwird am 1. Jänner 20022025 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 143. September 2001April 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz eins12,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mitwird am 1. Jänner 20022025 wirksam.

Stand vor dem 28.08.2024

In Kraft vom 01.01.2015 bis 28.08.2024
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Pyhra, Michelbach und Stössing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.Die von den Gemeinden Pyhra, Michelbach und Stössing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 14. September 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 14. September 2001 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.
  3. (23)Absatz 23Die von der Verbandsversammlung am 143. September 2001April 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1§ 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mitwird am 1. Jänner 20022025 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 143. September 2001April 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz eins12,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mitwird am 1. Jänner 20022025 wirksam.

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