Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
Am Ende jedes Kalenderjahres ist der Behörde ein Bericht über die durchgeführten Sucharbeiten vorzulegen. In diesem Bericht ist auch das Ergebnis der Suche nach mineralischen Rohstoffen bekanntzugeben.
In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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