§ 19a MeldeV Sprachliche Gleichbehandlung

MeldeV - Meldegesetz-Durchführungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024

Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

In Kraft seit 01.03.2019 bis 31.12.9999
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