Meldegesetz-Durchführungsverordnung (MeldeV) Fundstelle

MeldeV - Meldegesetz-Durchführungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.04.2025
In Kraft seit 01.03.2002 bis 31.12.9999
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1 Diskussion zu Meldegesetz-Durchführungsverordnung (MeldeV) Fundstelle


Anmeldung von EU Ausländern beim Meldeamt von Michael Unterkofler zum Meldegesetz-Durchführungsverordnung (MeldeV) Fundstelle

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Im Normalfall reicht für die Anmeldung ein amtlicher Lichtbildausweis. Unser Meldeamt verlangt trotz vorhandener ZMR Nummer zusätzlich eine Geburtsurkunde Ist so etwas rechtlich ok oder ist das eine Überreaktion eines eifrigen Gemeindebeamten ? Michael Unterkofler mehr lesen...

Meldegesetz-Durchführungsverordnung (MeldeV) Fundstelle | 1 Antwort | 1781 Aufrufe | 15.01.14

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