Anl. 1 MeldeV

MeldeV - Meldegesetz-Durchführungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(Anm.: Das Gästeverzeichnisblatt ist als PDF dokumentiert)

In Kraft seit 31.10.2023 bis 31.12.9999
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§ 20 MeldeV
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