§ 28 MEG

MEG - Maß- und Eichgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft kann unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse der Meßtechnik und vergleichbare Vorschriften des Auslandes zur Erleichterung des Handels mit Fertigpackungen durch Verordnung festlegen:

In Kraft seit 28.12.2022 bis 31.12.9999
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