Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.02.2025
In Verfahren nach diesem Abschnitt kann das Patentamt Stellungnahmen insbesondere von Bundesministerien, Gebietskörperschaften sowie von Verbänden, Organisationen und Institutionen der Wirtschaft einholen.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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