§ 8a MAG 2002

MAG 2002 - Militärauszeichnungsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024

(1) Die Militär-Anerkennungsmedaille kann Personen verliehen werden, die besondere Leistungen auf militärischem oder zivilem Gebiet für die militärische Landesverteidigung erbracht haben.

(2) Eine mehrfache Verleihung der Militär-Anerkennungsmedaille ist zulässig.

In Kraft seit 25.07.2006 bis 31.12.9999
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