Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024
Paragraph eins,
Militärische Auszeichnungen nach diesem Bundesgesetz sind
1.Ziffer einsdas Militär-Verdienstzeichen,
2.Ziffer 2die Militär-Anerkennungsmedaille,
3.Ziffer 3die Tapferkeitsmedaille,
4.Ziffer 4die Wehrdienst-Auszeichnung,
5.Ziffer 5die Einsatzmedaille und
6.Ziffer 6die Milizmedaille.
In Kraft seit 01.09.2024 bis 31.12.9999
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