Passives Wahlrecht
Wählbar sind alle gemäß § 27 Abs 1 Z 1 wahlberechtigten natürlichen (physischen) Personen, die bis zum Ende des Wahltages das 18. Lebensjahr vollendet haben und
1. | österreichische Staatsbürger sind, | |||||||||
2. | Angehörige eines Staates sind, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder | |||||||||
3. | Angehörige eines Drittstaates sind, die auf Grund eines Abkommens mit der Europäischen Union Unionsbürgern gleichgestellt sind. |
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