Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Der Bundesminister für Gesundheit kann nach Anhören der Codexkommission im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Durchführung der Bestimmungen von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 nähere Vorschriften mit Verordnung erlassen.
In Kraft seit 01.04.2011 bis 31.12.9999
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