Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
In das Register gemäß § 10 Abs. 4 sind auch Betriebe dieses Abschnitts aufzunehmen. § 10 Abs. 3 und 5 gilt sinngemäß.
In Kraft seit 30.11.2010 bis 31.12.9999
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