In das Register gemäß § 10 Abs. 4 sind auch Betriebe dieses Abschnitts aufzunehmen. § 10 Abs. 3 und 5 gilt sinngemäß. In das Register gemäß Paragraph 10, Absatz 4, sind auch Betriebe dieses Abschnitts aufzunehmen. Paragraph 10, Absatz 3 und 5 gilt sinngemäß.
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