§ 12 LMSVG Einzelhandelsunternehmen

LMSVG - Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Der Bundesminister für Gesundheit kann nach Anhören der Codexkommission mit Verordnung festlegen, dass die Hygienevorschriften der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 auf Einzelhandelsunternehmen, die gemäß Art. 1 Abs. 5 lit. a oder b der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 nicht vom Geltungsbereich dieser Verordnung erfasst sind, Anwendung finden.

In Kraft seit 01.04.2011 bis 31.12.9999
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