§ 12 LMSVG

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2011 bis 31.12.9999

Der Bundesminister für Gesundheit kann nach Anhören des Ständigen Hygieneausschusses der Codexkommission mit Verordnung festlegen, dass die Hygienevorschriften der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 auf Einzelhandelsunternehmen, die gemäß Art. 1 Abs. 5 lit. a oder b der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 nicht vom Geltungsbereich dieser Verordnung erfasst sind, Anwendung finden.

Stand vor dem 31.03.2011

In Kraft vom 30.11.2010 bis 31.03.2011

Der Bundesminister für Gesundheit kann nach Anhören des Ständigen Hygieneausschusses der Codexkommission mit Verordnung festlegen, dass die Hygienevorschriften der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 auf Einzelhandelsunternehmen, die gemäß Art. 1 Abs. 5 lit. a oder b der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 nicht vom Geltungsbereich dieser Verordnung erfasst sind, Anwendung finden.

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