§ 124 LBedG 2000

LBedG 2000 - Landesbedienstetengesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.11.2024

Art. XXII des Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetzes – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 44/2013, tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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