§ 122 LBedG 2000

LBedG 2000 - Landesbedienstetengesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Das Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 2000, LGBl.Nr. 30/2012, tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 30/2012

In Kraft seit 01.06.2012 bis 31.12.9999
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