§ 116 LBedG 2000

LBedG 2000 - Landesbedienstetengesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Dienststrafverfahren, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes LGBl.Nr. 39/2007 eingeleitet wurden, sind nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften zu beenden.

*) Fassung LGBl.Nr. 39/2007, 24/2009

In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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