§ 120 LBedG 2000

LBedG 2000 - Landesbedienstetengesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Die §§ 24 und 76 in der Fassung LGBl.Nr. 11/2011 treten rückwirkend am 1. Jänner 2011 in Kraft.

(2) Eine Verordnung nach § 76 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 lit. b in der Fassung LGBl.Nr. 11/2011 kann rückwirkend mit Wirkung 1. Jänner 2011 in Kraft gesetzt werden.

*) Fassung LGBl.Nr. 11/2011

In Kraft seit 23.02.2011 bis 31.12.9999
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