§ 81g LBedG

LBedG - Landesbedienstetengesetz - LBedG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) Das Entlohnungsschema I mit dem Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten je Entlohnungsgruppe und Entlohnungsstufe ist in der Anlage 4 dargestellt.

(2) Das Monatsentgelt beginnt mit der Entlohnungsstufe 1.

 

In Kraft seit 01.06.2011 bis 31.12.9999
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