Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
(1) Das Entlohnungsschema I mit dem Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten je Entlohnungsgruppe und Entlohnungsstufe ist in der Anlage 4 dargestellt.
(2) Das Monatsentgelt beginnt mit der Entlohnungsstufe 1.
In Kraft seit 01.06.2011 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 81g LBedG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 81g LBedG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 81g LBedG