Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
(1) Das Entlohnungsschema I mit dem Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten je Entlohnungsgruppe und Entlohnungsstufe ist in der Anlage 4 dargestellt.
(2) Das Monatsentgelt beginnt mit der Entlohnungsstufe 1.
In Kraft seit 01.06.2011 bis 31.12.9999
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