§ 81f LBedG

LBedG - Landesbedienstetengesetz - LBedG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Das Entlohnungsschema I umfasst folgende Entlohnungsgruppen:

Entlohnungsgruppe a = Höherer Dienst

Entlohnungsgruppe b = Gehobener Dienst

Entlohnungsgruppe c = Fachdienst

Entlohnungsgruppe d = Mittlerer Dienst

Entlohnungsgruppe e = Hilfsdienst

In Kraft seit 01.03.2001 bis 31.12.9999
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