§ 193 LBDG 1997 Lehrer

LBDG 1997 - Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Ernennungen in die Verwendungsgruppen L2b3 und L2b2 sind nicht mehr zulässig.

(2) § 183 Abs. 1 ist auf Lehrer mit der Maßgabe anzuwenden, daß sie die Ernennungserfordernisse auch dann erfüllen, wenn die betreffende Verwendung in der Anlage 1 nicht mehr vorgesehen ist.

In Kraft seit 01.01.1998 bis 31.12.9999
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