Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Den Beamten des früheren Dienstzweiges “Mittlerer Verwaltungs- und Kanzleidienst”, die vor dem 29. März 1979 auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV ernannt worden sind, steht der Amtstitel “Kanzleidirektor” zu.
In Kraft seit 01.01.1998 bis 31.12.9999
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