§ 194b LBDG 1997 Übergangsbestimmung zur Novelle

LBDG 1997 - Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024

§ 93 Abs. 2 Z 2 lit. e in der Fassung des Gesetzes LBGl. Nr. 24/2006 gilt nur für am 1. Jänner 2006 noch nicht beendete und für nach dem 31. Dezember 2005 neu angetretene Karenzurlaube.

In Kraft seit 08.06.2006 bis 31.12.9999
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