§ 185 LBDG 1997 Dienstfreistellung und Außerdienststellung wegen

LBDG 1997 - Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024

Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das einzelne Mitglied des Nationalrates, des Bundesrates oder eines Landtages nach dem 31. Dezember 1997 angelobt wird, ist auf dieses Mitglied anstelle des § 18 Abs. 3 und 4 § 17 Abs. 3 und 4 BDG 1979 in der bis zum Ablauf des 31. Juli 1997 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.1998 bis 31.12.9999
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