Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Die Ausstellung der Wahlkarte ist im Wählerverzeichnis in der Rubrik “Anmerkung” bei dem betreffenden Wähler mit dem Wort “Wahlkarte” in auffälliger Weise (zB mittels Buntstiftes) vorzumerken.
In Kraft seit 05.12.1991 bis 31.12.9999
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