Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Diese Geschäftsordnung darf nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen geändert oder aufgehoben werden (Art. 28 Abs. 3 K-LVG).
In Kraft seit 01.04.2018 bis 31.12.9999
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