§ 82 K-LTGO Aufhebung oder Abänderung

Geschäftsordnung des Kärntner Landtages - K-LTGO

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2018 bis 31.12.9999

Diese Geschäftsordnung darf nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen geändert oder aufgehoben werden (Art. 28 Abs. 3 K-LVG).

Stand vor dem 31.03.2018

In Kraft vom 01.01.1997 bis 31.03.2018

Diese Geschäftsordnung darf nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen geändert oder aufgehoben werden (Art. 28 Abs. 3 K-LVG).

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