Geschäftsordnung des Kärntner Landtages - K-LTGO (K-LTGO) Fundstelle

K-LTGO - Geschäftsordnung des Kärntner Landtages - K-LTGO

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Gesetz vom 11. Juli 1996, über die Geschäftsordnung des Kärntner
Landtages (K-LTGO)
StF: LGBl Nr 87/1996

Änderung

LGBl Nr 57/2002

LGBl Nr 48/2003

LGBl Nr 12/2004

LGBl Nr 100/2005

LGBl Nr 6/2008

LGBl Nr 65/2012

LGBl Nr 78/2012

LGBl Nr 109/2012

LGBl Nr 55/2013

LGBl Nr 72/2013

LGBl Nr 17/2016

LGBl Nr 28/2016

LGBl Nr 15/2017

LGBl Nr 25/2017

1. Abschnitt
Konstituierung des Landtages

§

1                Gesetzgebungsperiode

§

2                Einberufung des neugewählten Landtages

§

3                Gelöbnis

§

4                Verhandlungssprache

2. Abschnitt
Rechte und Pflichten der Abgeordneten

§

5                Sitz und Stimme

§

6                Teilnahme an den Sitzungen

§

6a             Karenzurlaub

§

7                Bildung von Klubs

§

8                Bildung von Interessengemeinschaften von Abgeordneten

3. Abschnitt
Präsident, Obmännerkonferenz und Landtagsamt

§

9                Wahl des Präsidenten

§

10             Rechte und Pflichten des Präsidenten

§

1                Vertretung des Präsidenten

§

12             Obmännerkonferenz

§

3                Landtagsamt

§

13a  Elektronische Übermittlung

4. Abschnitt
Verhandlungsgegenstände

§

14             Arten der Verhandlungsgegenstände

§

15             entfällt

§

16             Selbständige Anträge von Mitgliedern des Landtages

§

17             Selbständige Anträge von Ausschüssen

§

18             Kostenschätzung und Bedeckungsvorschläge bei
               selbständigen Anträgen

§

18a Begutachtung von selbständigen Anträgen

§

19             Dringlichkeitsanträge

§

20             Vervielfältigung

§

21             Zurückziehung von Anträgen

§

22             Anfragen

§

23             Anfragebeantwortung

§

24             Dringlichkeitsanfragen

§

24a Akteneinsicht

§

25             Entschließungen

§

26             Petitionen und sonstige Eingaben

§

27             Behandlung von Immunitätsangelegenheiten

§

27a Verfahren in Unvereinbarkeitsangelegenheiten

§

27b Verfahren bei Anträgen auf Überprüfung durch den Landesrechnungshof

5. Abschnitt
Ausschüsse

§

28             Vorberatung der Verhandlungsgegenstände

§

29             Bildung und Wahl der Ausschüsse

§

30             Kontrollausschuß

§

31             Unvereinbarkeitsausschuss

§

32             (entfällt)

§

33             (entfällt)

§

34             (entfällt)

§

35             (entfällt)

§

36             Sitzungen der Ausschüsse

§

37             Einberufung zu den Sitzungen der Ausschüsse

§

38             Verlauf der Sitzungen der Ausschüsse

§

39             Niederschrift

§

40             Berichterstattung der Ausschüsse

§

41             Minderheitsanträge

§

42             Zuweisung von Verhandlungsgegenständen an einen
               anderen Ausschuß

6. Abschnitt
Sitzungen des Landtages

§

43             Öffentliche, nichtöffentliche und vertrauliche Sitzungen
               des Landtages

§

44             Einberufung der Sitzungen

§

45             Tagesordnung

§

46             Verlauf der Sitzungen

§

47             Niederschrift über die Verhandlungen des Landtages

§

48             Fragestunde

§

49             Fragerecht

§

50             Ausübung des Fragerechtes

§

51             Verlauf der Fragestunde

§

52             Aktuelle Stunde

§

52a Europapolitische Stunde

7. Abschnitt
Verhandlungen des Landtages

§

53             Erste Lesung

§

54             Mündliche Begründung in erster Lesung

§

55             Zweite Lesung

§

56             Frist zur Berichterstattung

§

57             Redner

§

58             Redezeit

§

59             Rednerpult

§

60             Generaldebatte

§

61             Spezialdebatte

§

62             Schluß der Debatte

§

63             Dritte Lesung

§

64             Anträge zur Geschäftsbehandlung

§

65             Abstimmung

§

66             Reihenfolge der Abstimmungen

§

67             Abstimmung durch Namensaufruf

§

68             Geheime Abstimmung

§

68a Beschlusserfordernisse

§

69             Tatsächliche Berichtigungen

8. Abschnitt
Wahlen

§

70             Allgemeines

§

71             Anwesenheit

§

72             Wahlvorschläge

§

73             Reihenfolge der Abstimmung und Wahlgang

§

74             Stimmzettel

§

75             Unterbrechung der Sitzung

§

76             Ermittlung des Wahlergebnisses

9. Abschnitt
Ordnungsbestimmungen

§

77             Pflichten des Präsidenten

§

78             Ruf zur Sache

§

79             Ruf zur Ordnung

10. Abschnitt
Zuhörer und Presse

§

80             Zuhörerraum

§

81             Pressevertreter

11. Abschnitt
Schülerinnen- und Schülerparlament

§

81a Schülerinnen- und Schülerparlament

12. Abschnitt

Finanzierung von Klubs und Interessengemeinschaften von Abgeordneten

§

81b Landesbeitrag

§

81c Höhe des Landesbeitrages

§

81d Zusätzlicher Landesbeitrag

§

81e Klubräume

§

81f Bedienstete

§

81g Zusätzliche Bedienstete

13. Abschnitt

Schlußbestimmungen

§

82             Aufhebung oder Abänderung

§

83             Übergangs- und Schlußbestimmungen

 

ANM zu § 27a: Aufgrund des Kärntner Unvereinbarkeits-Verfahrensgesetzes, LGBl Nr 145/1970, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 28/1971 und 22/1981, erteilte Zustimmungen und Genehmigungen gelten als Zustimmungen und Genehmigungen im Sinne dieses Gesetzes. (Art IV Abs. 3 des Gesetzes LGBl Nr 12/2004)

Mit Artikel XXXIII des Gesetzes LGBl Nr 65/2012 wurden folgende Übergangsbestimmungen getroffen:

(1) Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl. Nr. L 158 vom 30.4.2004, S. 77, umgesetzt.

(3) Mit Art. XIX dieses Gesetzes wird die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 vom 21.12.2006, S. 36, umgesetzt.

(4) Abweichend von Art. XIV Z 6 (betreffend § 32 Abs. 2) ist für die Kosten von Maßnahmen und Leistungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gewährt wurden, § 32 Abs. 2 des Kärntner Jugendwohlfahrtsgesetzes, LGBl. Nr. 139/1991, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 13/2011, anzuwenden.

 

ANM: Die Novelle LGBl Nr 78/2012 tritt am 1.9.2012 in Kraft (Art. VI Abs. 1, LGBl Nr 78/2012)

In Kraft seit 01.01.1997 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Geschäftsordnung des Kärntner Landtages - K-LTGO (K-LTGO) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Geschäftsordnung des Kärntner Landtages - K-LTGO (K-LTGO) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Geschäftsordnung des Kärntner Landtages - K-LTGO (K-LTGO) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Geschäftsordnung des Kärntner Landtages - K-LTGO (K-LTGO) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Geschäftsordnung des Kärntner Landtages - K-LTGO (K-LTGO) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis K-LTGO Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 83 K-LTGO