Geschäftsordnung des Kärntner Landtages - K-LTGO (K-LTGO) Fundstelle

K-LTGO - Geschäftsordnung des Kärntner Landtages - K-LTGO

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.1997 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 97/2024

1. Abschnitt
Konstituierung des Landtages

§

1 Gesetzgebungsperiode

§

2 Einberufung des neugewählten Landtages

§

3 Gelöbnis

§

4 Verhandlungssprache

2. Abschnitt
Rechte und Pflichten der Abgeordneten

§

5 Sitz und Stimme

§

6 Teilnahme an den Sitzungen

§

6a Karenzurlaub

§

7 Bildung von Klubs

§

8 Bildung von Interessengemeinschaften von Abgeordneten

3. Abschnitt
Präsident, Obmännerkonferenz und Landtagsamt

§

9 Wahl des Präsidenten

§

10 Rechte und Pflichten des Präsidenten

§

11 Vertretung des Präsidenten

§

12 Präsidialkonferenz

§

13 Landtagsamt

§

13a Elektronische Übermittlung

4. Abschnitt
Verhandlungsgegenstände

§

14 Arten der Verhandlungsgegenstände

§

15 entfällt

§

16 Selbständige Anträge von Mitgliedern des Landtages

§

17 Selbständige Anträge von Ausschüssen

§

18 Kostenschätzung und Bedeckungsvorschläge bei selbständigen Anträgen

§

18a Begutachtung bei selbständigen Anträgen und Volksbegehren

§

19 Dringlichkeitsanträge

§

20 Vervielfältigung

§

21 Zurückziehung von Anträgen

§

22 Anfragen an die Landesregierung

§

22a Anfragen an den Präsidenten

§

23 Anfragebeantwortung

§

24 Dringlichkeitsanfragen

§

24a Einsicht in Unterlagen der Landesregierung

§

25 Entschließungen

§

26 Petitionen und sonstige Eingaben

§

27 Behandlung von Immunitätsangelegenheiten

§

27a Verfahren in Unvereinbarkeitsangelegenheiten

§

27b Verfahren bei Anträgen auf Überprüfung durch den Landesrechnungshof

§

27c Parlamentarische Enqueten

5. Abschnitt
Ausschüsse

§

28 Vorberatung der Verhandlungsgegenstände

§

29 Bildung und Wahl der Ausschüsse

§

30 Kontrollausschuss

§

31 Unvereinbarkeitsausschuss

§

32 Ausschuss für überplanmäßige Mittelverwendungen bei Gefahr im Verzug

§

33 (entfällt)

§

34 (entfällt)

§

35 (entfällt)

§

36 Sitzungen der Ausschüsse

§

37 Einberufung zu den Sitzungen der Ausschüsse

§

38 Verlauf der Sitzungen der Ausschüsse

§

39 Niederschrift

§

40 Berichterstattung der Ausschüsse

§

41 Minderheitsanträge

§

42 Zuweisung von Verhandlungsgegenständen an einen anderen Ausschuß

6. Abschnitt
Sitzungen des Landtages

§

43 Öffentliche, nichtöffentliche und vertrauliche Sitzungen des Landtages

§

44 Einberufung der Sitzungen

§

45 Tagesordnung

§

46 Verlauf der Sitzungen

§

47 Niederschrift über die Verhandlungen des Landtages

§

48 Fragestunde

§

49 Fragerecht

§

50 Ausübung des Fragerechtes

§

51 Verlauf der Fragestunde

§

52 Aktuelle Stunde

§

52a Europapolitische Stunde

7. Abschnitt
Verhandlungen des Landtages

§

53 Erste Lesung

§

54 Mündliche Begründung in erster Lesung

§

55 Zweite Lesung

§

56 Frist zur Berichterstattung

§

57 Redner

§

58 Redezeit

§

59 Rednerpult

§

60 Debatte und Teilung der Debatte

§

61 Spezialdebatte

§

62 Schluß der Debatte

§

63 Dritte Lesung

§

64 Anträge zur Geschäftsbehandlung

§

65 Abstimmung

§

66 Reihenfolge der Abstimmungen

§

67 Abstimmung durch Namensaufruf

§

68 Geheime Abstimmung

§

68a Beschlusserfordernisse

§

69 Tatsächliche Berichtigungen

8. Abschnitt
Wahlen

§

70 Allgemeines

§

71 Anwesenheit

§

72 Wahlvorschläge

§

73 Reihenfolge der Abstimmung und Wahlgang

§

74 Stimmzettel

§

75 Unterbrechung der Sitzung

§

76 Ermittlung des Wahlergebnisses

9. Abschnitt
Ordnungsbestimmungen

§

77 Pflichten des Präsidenten

§

78 Ruf zur Sache

§

79 Ruf zur Ordnung

10. Abschnitt
Zuhörer und Presse

§

80 Zuhörerraum

§

81 Pressevertreter

11. Abschnitt
Schülerinnen- und Schülerparlament

§

81a Schülerinnen- und Schülerparlament

12. Abschnitt

Finanzierung von Klubs und Interessengemeinschaften von Abgeordneten

§

81b Landesbeitrag

§

81c Höhe des Landesbeitrages

§

81d Zusätzlicher Landesbeitrag

§

81e Klubräume

§

81f Bedienstete

§

81g Zusätzliche Bedienstete

§

81h Überstundenbegrenzung

§

81i Nicht verbrauchte Mittel

13. Abschnitt

Schlußbestimmungen

§

82 Aufhebung oder Abänderung

§

83 Übergangs- und Schlußbestimmungen

ANM zu § 27a: Aufgrund des Kärntner Unvereinbarkeits-Verfahrensgesetzes, LGBl Nr 145/1970, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 28/1971 und 22/1981, erteilte Zustimmungen und Genehmigungen gelten als Zustimmungen und Genehmigungen im Sinne dieses Gesetzes. (Art IV Abs. 3 des Gesetzes LGBl Nr 12/2004)ANM zu Paragraph 27 a, :, Aufgrund des Kärntner Unvereinbarkeits-Verfahrensgesetzes, Landesgesetzblatt Nr 145 aus 1970,, in der Fassung der Gesetze Landesgesetzblatt Nr 28 aus 1971, und 22/1981, erteilte Zustimmungen und Genehmigungen gelten als Zustimmungen und Genehmigungen im Sinne dieses Gesetzes. (Art römisch IV Absatz 3, des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 12 aus 2004,)

Mit Artikel XXXIII des Gesetzes LGBl Nr 65/2012 wurden folgende Übergangsbestimmungen getroffen:Mit Artikel römisch 33 des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 65 aus 2012, wurden folgende Übergangsbestimmungen getroffen:

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
In Kraft seit 01.01.1997 bis 31.12.9999
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