§ 5 K-KJHG Träger der Kinder- und Jugendhilfe

K-KJHG - Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz - K-KJHG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist das Land (Kinder- und Jugendhilfeträger).

In Kraft seit 31.12.2013 bis 31.12.9999
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