§ 54 K-GV

K-GV - Kärntner Gemeindestruktur-Verbesserungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

§ 54

Stockenboi

 

Der Gemeinde Stockenboi wird jener Teil aus der Gemeinde Weißensee angeschlossen, der nördlich, östlich und südlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:

 

die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom Schnittpunkt der verlängerten gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 1791/3 und 1795, KG Techendorf, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Kreuzen und Techendorf, entlang der Außengrenzen der Grundstücke 1795, 1799/3, Bfl. 134/1, 1799/3, 1826, 1827, 1852/1 und 1701, alle KG Techendorf, bis zum südwestlichsten Punkt des Grundstückes 1701, KG Techendorf; sodann in westlicher Richtung in gerader Linie der Grundstücke 1696/66, 1696/65 und 1696/64, alle KG Techendorf, überquerend bis zu einem Punkt, der 180 m südlich vom gemeinsamen Schnittpunkt der Grenzen der Grundstücke 1697, 1696/63 und 2062 (Weißensee), alle KG Techendorf, entfernt, auf der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 1696/64 und 1696/63, KG Techendorf, gelegen ist; hierauf in nördlicher Richtung entlang der Außengrenzen der Grundstücke 1696/64 und 1697, KG Techendorf, bis zum gemeinsamen Schnittpunkt der Grenzen der Grundstücke 1697, 1696/63 und 2062 (Weißensee), alle KG Techendorf; weiter in nördlicher Richtung in gerader Linie das Grundstück 2062 (Weißensee) überquerend bis zum gemeinsamen Schnittpunkt der Grenzen der Grundstücke 2062 (Weißensee), 2046/3 und 2046/4, alle KG Techendorf; sodann in östlicher Richtung entlang der Außengrenzen der Grundstücke 2062 (Weißensee), 2046/96, 2062 (Weißensee), 1925/3, 1925/2, 1925/4, 1926, 2046/98, 2046/2, 1927/3, 1888/1, 1888/3, 1889/1, 1895, 1892, 1894, 1930/2 und 1885/3 bis zum südöstlichsten Punkt des Grundstückes 1885/3, alle KG Techendorf; hierauf entlang der Südgrenze des Grundstückes 1885/2 bis zum Auftreffpunkt dieser Südgrenze auf die Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Techendof und Stockenboi.

In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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