§ 60 K-GV

K-GV - Kärntner Gemeindestruktur-Verbesserungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

§ 60

Velden am Wörther See

 

(1) Die Marktgemeinde Velden am Wörther See in dem sich aus § 61 ergebenden Gebietsumfang, die Gemeinde Augsdorf am Wörther See und die Gemeinde Köstenberg werden zur Marktgemeinde Velden am Wörther See vereinigt.

 

(2) Die Marktgemeinde Velden am Wörther See ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Gemeinde gleichen Namens und der Gemeinden Augsdorf am Wörther See und Köstenberg.

 

(3) Von der Gemeinde Wernberg wird der Marktgemeinde Velden am Wörther See jener Teil angeschlossen, der östlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:

 

die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 463/4, 463/1, KG Sand, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Sand und Lind, entlang der Außengrenzen der Grundstücke 463/4, 462, 461/1, 460/4, 460/3, 466/1, 467, 484, 483, 482, 498, 479/1, 479/4, 131/7, 131/6, 131/1, 126/1, 126/2, 122, 107, 109/2, 634 (Weg), 72, 71, 66/2, 66/1, 36/1 und 11, alle KG Sand, bis zum Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 11 und 10, KG Sand, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Sand und Kerschdorf.

 

(4) Von der Gemeinde Techelsberg am Wörther See wird der Marktgemeinde Velden am Wörther See jener Teil angeschlossen, der südlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:

 

die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 292 und 287, KG Tibitsch, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Velden am Wörther See und Tibitsch, entlang der Außengrenzen der Grundstücke 287, 294, 295, 1012 (Weg), 267, 266/1, 265, 264/2, 264/4, 317/2, 323/2, 330/3, 336/4, 338/3, 345/6, 345/5 und 346/3, alle KG Tibitsch; sodann von der Südoststrecke des Grundstückes 346/3 in gerader Linie über das Grundstück 240/1 (Wörther See) bis zum gemeinsamen Schnittpunkt der Katastralgemeindegrenzen der Katastralgemeinden Tibitsch, Velden am Wörther See und Schiefling am See.

In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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