§ 53 K-GV

K-GV - Kärntner Gemeindestruktur-Verbesserungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

§ 53

Ferndorf

 

(1) Der Gemeinde Ferndorf werden Teile aus der Gemeinde Molzbichl, der Marktgemeinde Radenthein und der Marktgemeinde Millstatt angeschlossen.

 

(2) Von der Gemeinde Molzbichl wird der Gemeinde Ferndorf jener Teil angeschlossen, der östlich und südlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:

 

die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 703 und 932/3, KG Olsach, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Ferndorf und Olsach, entlang der Außengrenzen der Grundstücke 932/3, 901/3, 901/1, 900/4, 900/1, 900/2, 909/1, 908, 893/1 und 892, alle KG Olsach, bis zum Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 902 und 1210 (Weg), KG Olsach, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Olsach und Großegg.

 

(3) Von der Marktgemeinde Millstatt wird der Gemeinde Ferndorf jener Teil angeschlossen, der östlich und südlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:

 

die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 15 und 16, KG Großegg, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Molzbichl und Großegg, entlang der Außengrenzen der Grundstücke 15 und 1/1, KG Großegg, bis zum gemeinsamen Schnittpunkt der Grenzen der Grundstücke 1/1, 51/7 und 444/1 (Millstätter See), alle KG Großegg; sodann in nordöstlicher Richtung entlang einer geraden Linie, die über den Millstätter See (Grundstück 444/1, KG Großegg) zum Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 927 und 928/1, KG Matzelsdorf, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Matzelsdorf und Großegg (am Nordwestufer) verläuft bis zu einen Punkt, der 1000 m vom gemeinsamen Schnittpunkt der Grenzen der Grundstücke 1/1, 51/7 und 444/1 (Millstätter See), alle KG Großegg (am Südwestufer) gelegen ist; hierauf in südöstlicher Richtung in gerader Linie über den Millstätter See (Grundstück 444/1, KG Großegg), bis zum gemeinsamen Schnittpunkt der Grenzen der Grundstücke 109/6, 109/5 und 109/4, alle KG Döbriach.

 

(4) Von der Marktgemeinde Radenthein wird der Gemeinde Ferndorf jener Teil angeschlossen, der südöstlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:

 

die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 488 (Bach) und 109/6, KG Döbriach, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Großegg und Döbriach, entlang der Außengrenzen der Grundstücke 109/6, 109/5 und 109/4, alle KG Döbriach, bis zum Schnittpunkt der verlängerten gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 109/4 und 108/2, KG Döbriach, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Döbriach und Gschriet.

In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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