§ 9 K-AGO

K-AGO - Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

3. Abschnitt

Wirkungsbereich der Gemeinde

 

§ 9

Allgemeines

 

Der Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener.

In Kraft seit 06.10.1998 bis 31.12.9999
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