bis zu 2000 Einwohnern aus 15 Mitgliedern,
bis zu 3000 Einwohnern aus 19 Mitgliedern,
bis zu 6000 Einwohnern aus 23 Mitgliedern,
bis zu 10.000 Einwohnern aus 27 Mitgliedern,
bis zu 20.000 Einwohnern aus 31 Mitgliedern
und in Gemeinden über 20.000 Einwohnern aus 35 Mitgliedern.
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