Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die Vertragskrankenanstalten haben die vom IVF-Fonds übernommenen Leistungen und Tarife in einer für die Paare leicht ersichtlichen Form zugänglich zu machen.
In Kraft seit 24.02.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 5c IVF-FG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 5c IVF-FG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 5c IVF-FG