1.Ziffer einshinsichtlich des § 6 Abs. 2 der Bundesminister für Justiz,hinsichtlich des Paragraph 6, Absatz 2, der Bundesminister für Justiz,
2.Ziffer 2hinsichtlich des § 6a der Bundesminister für Finanzen,hinsichtlich des Paragraph 6 a, der Bundesminister für Finanzen,
3.Ziffer 3hinsichtlich der §§ 2 und 3 der Bundesminister für Gesundheit und Frauen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz,hinsichtlich der Paragraphen 2 und 3 der Bundesminister für Gesundheit und Frauen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz,
4.Ziffer 4im Übrigen der Bundesminister für Gesundheit und Frauen
betraut.
In Kraft seit 01.05.2004 bis 31.12.9999
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